Gesuche

    Information:

  • Als kleinere Förderstiftung beschränkt sich die Bernard van Leer Stiftung Luzern auf Projekte in der Schweiz, mit Fokus auf Luzern und die Innerschweiz.

    Auf was legen wir besonders Wert?

  • Klare Zielsetzungen für Institution und deren Projekte
  • Nachhaltigkeit
  • Dringlichkeit des Finanzbedarfs der Institution und des Projektes
  • Führungs- und Teamkultur der Institution
  • Angemessener Anteil Freiwilligenarbeit

    Was fördert die Stiftung nicht?

  • Direkte Unterstützung von Einzelpersonen
  • Bauprojekte
  • Organisationen, Institutionen oder Projekte ausserhalb der Schweiz
  • Film-, CD- oder Buchprojekte
  • Projekte, Aufführungen, Veranstaltungen die zeitlich vor der Stiftungsratssitzung stattfinden
  • Projekte im Kernaufgaben-Bereich der öffentlichen Hand, Wissenschaftliche Arbeiten, wie z.B. Publikationen von Hochschulen, Dissertationen, Publikationen aus Seminaren, Diplom- und Abschlussarbeiten

    Gesuchstellung und Termine

  • Die Gesuche mit Beilagen sind über unser Online-Portal einzureichen (siehe unten).
  • Budget/Finanzierungsplan sowie Jahresrechnung der Institution sind erforderlich und können in PDF-Format bei Erfassung des Gesuches hochgeladen werden, wie auch Links auf Websites mit weiteren Informationen zu Ihrem Projekt.
  • Der Stiftungsrat hält jährlich zwei Vergabesitzungen ab, die jeweils im Mai und November stattfinden.
  • Die Gesuche sind daher bis zum 30. April beziehungsweise 31. Oktober online einzureichen.
  • Das Sekretariat kann Gesuche, die nicht den Vergabekriterien entsprechen, sofort ablehnen.

    Wichtige Hinweise

  • Ablehnung von Gesuchen

    Aufgrund der begrenzten Mittel der Stiftung ist es nicht möglich, alle eingereichten Gesuche zu fördern. Die Ablehnung eines Gesuchs kann ohne Begründung erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf einen Förderbeitrag besteht nicht.
  • Verwendung der Beiträge

    Die zugesprochenen Beiträge dürfen ausschliesslich zur Deckung der Ausgaben des vereinbarten Projektes verwendet werden. Sollte ein Teil der Mittel für nicht vereinbarte Zwecke verwendet werden, muss die vorgängige Zusage der Stiftung eingeholt werden.
  • Nicht verwendete Gelder

    Wenn ein Projekt nicht zustande kommt, sind ausbezahlte Förderbeiträge der Stiftung zurückzuerstatten. Das Sekretariat ist über das Nichtzustandekommen zu informieren.



Sollten Sie bei der Eingabe des Antrags Schwierigkeiten haben, so melden Sie sich per E-Mail bei uns, wir unterstützen Sie gerne dabei.
E-Mail: info@bernardvanleerluzern.ch